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Anträge zuhanden der Delegiertenversammlung 2011 vom Samstag, 18. Juni in Cham sind gemäss Artikel 8 Ziffer 3 der Rassegeflügel Schweiz Statuten bis am
31. Dezember 2010 (Poststempel) schriftlich und formgerecht einzureichen. (Doppelunterschrift) Sie sind mit einer kurzen Begründung zu versehen. Antragsberechtigt sind alle in Artikel 3 der Statuten bezeichneten Mitglieder.
 
Die Anträge sind zuhanden des Vorstandes von Rassegeflügel Schweiz an den Präsidenten
 
Martin Wyss
Rainstrasse 55
5013 Niedergösgen
 
zu senden.
 
 
Martin Wyss, Präsident