Haltung

Bestimmungen zur Teilnahme von Zwergziegen an Ausstellungen

 

1.

Die Zwergziegen müssen mit TVD-Ohrmarken versehen sein, ausgenommen Gitzis bis 3 Monate.

2.

Die Zwergziegen müssen mit dem offiziellen Begleitdokument für Klauentiere des BVET eingeliefert werden.

3.

Die Zwergziegen müssen aus einem CAE-freien Betrieb kommen. Das Formular „Amtliche Anerkennung als CAE-freier Bestand“ ausgestellt des jeweiligen Kant. Veterinäramtes – oder das „Betriebsblatt mit Betriebsstatus N“ ausgestellt vom BGK/SSPR ist vorzulegen.

4.

Anlieferung mit Einweisungsformular

 

Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass diese Bestimmungen strikte einzuhalten sind, siehe Inkraftsetzung der überarbeiteten technischen Weisung des BVET vom 5. Juni 2001. Begleitdokumente und Einweisungsformulare können bei der Geschäftsstelle der IG Zwergziegen Schweiz bezogen werden.