Statuten Vernehmlassung 2025

Rückmeldungen zum Entwurd der Statuten sind bis am 31. Dezember 2025 zu Handen des Vorstands von Kleintiere Schweiz zu senden. info@kleintiere-schweiz.ch oder direkt an sandra.lanz@kleintiere-schweiz.ch

Neue Statuten Kleintiere Schweiz, Vernehmlassung

Statutenentwurf

Einleitung

An der Delegiertenversammlung 2025 wurden ein neues Leitbild und ein Strukturkonzept verabschiedet. Daher wurden die bestehenden Statuten grundlegend überarbeitet und den heutigen Gegebenheiten angepasst. Als wesentliche Änderung wurde die Delegiertenversammlung durch eine Generalversammlung, zu der alle Aktiv- und Ehrenmitglieder von Kleintiere Schweiz eingeladen sind, ersetzt. Es wurde dem Wandel der Mitgliederzahlen und der Entwicklung der Organisationen Rechnung getragen.

Der Vorstand von Kleintiere Schweiz ist sich bewusst, dass dieser Statutenentwurf ein erster Schritt ist, jedoch in den nächsten Jahren weitere (grössere) Schritte folgen müssen.

Publikationsorgan Art. 2.1

Neben dem Kleintiere Magazin soll auch die Website von Kleintiere Schweiz für offizielle Mitteilungen dienen. Dies ermöglicht eine grössere Flexibilität und eine Entschlackung des Kleintiere Magazins.

Mitglieder Art. 3

In der Mitgliederstruktur wurde nichts verändert. Mitglieder von Sektionen, Klubs und Spezialvereinigungen sind weiterhin indirekte Mitglieder von Kleintiere Schweiz. Nur als Aktivmitglieder gemeldete Mitglieder werden berücksichtigt.

Struktur Art. 3

Bei der Struktur mit Kantonal- und Fachverbänden wurde nichts geändert. Ebenfalls müssen Sektionen einem Kantonalverband und Klubs einem Fachverband angeschlossen sein. Ein Kantonalverband kann einen oder mehrere Kantone umfassen (z.B. Waldstätte, Bern-Jura etc.) so steht einer Entwicklung nichts im Weg.

Stimmberechtigung Art. 15

An der Generalversammlung (bisher Delegiertenversammlung) sind alle anwesenden Aktivmitglieder und Ehrenmitglieder von Kleintiere Schweiz wahl- und stimmberechtigt. Eine Stellvertretung ist nicht möglich.

Anträge 12.3

Anträge zu Handen der Generalversammlung können von allen angeschlossenen Organisationen und Mitgliedern gestellt werden. Anträge müssen von mindestens 20 Aktivmitgliedern unterzeichnet sein.

Vorstand Art. 18.1

Der Vorstand von Kleintiere Schweiz wird von 9 auf 7 Mitglieder verkleinert.

Jahresbeitrag pro Aktivmitglied 25.1 e)

Der Jahresbeitrag pro Aktivmitglied (gemäss Strukturkonzept) wird jährlich von der Generalversammlung festgelegt. Jedes Aktivmitglied erhält von Kleintiere Schweiz direkt eine Rechnung zugestellt. Kantonal- und Fachverbände können sich diesem System anschliessen. Für diese ist der Einzug kostenfrei.

Bei der Einführung des Jahresbeitrages pro Aktivmitglied entfallen alle bisherigen Jahresbeiträge an Kleintiere Schweiz (Kantonal- und Fachverbände, Sektionen und Klubs etc.).