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Anträge zuhanden der Delegiertenversammlung vom Samstag, 09. Juni 2012 in Belp sind gemäss Artikel 4.1.1 lit. e unserer Verbandsstatuten bis 31. Dezember 2011 (Poststempel) schriftlich und formgerecht einzureichen (Doppelunterschrift). Sie sind mit einer kurzen Begründung zu versehen. Antragsberechtigt sind alle in Artikel 3 der Statuten bezeichneten Mitglieder. Anträge sind zuhanden des Vorstandes von Rassekaninchen Schweiz an den Präsidenten, Armin Wyss, Sonnenau, 9108 Gonten zu senden.

 

Armin Wyss. Präsident