Archiv

Anträge zuhanden der Delegiertenversammlung 2012 vom Samstag, 09. Juni in Belp sind gemäss Artikel 8 Ziffer 3 der Rassegeflügel Schweiz Statuten bis am

31. Dezember 2011 (Poststempel) schriftlich und formgerecht einzureichen. (Doppelunterschrift) Sie sind mit einer kurzen Begründung zu versehen. Antragsberechtigt sind alle in Artikel 3 der Statuten bezeichneten Mitglieder.

Die Anträge sind zuhanden des Vorstandes von Rassegeflügel Schweiz an den Präsidenten

Martin Wyss
Rainstrasse 55
5013 Niedergösgen

zu senden.

Präsident, Martin Wyss

Sekretärin, Gabi Maurer