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Anträge zuhanden der Delegiertenversammlung 2012 vom Samstag, 09. Juni in Belp sind gemäss Artikel 8 Ziffer 3 der Rassegeflügel Schweiz Statuten bis am
31. Dezember 2011 (Poststempel) schriftlich und formgerecht einzureichen. (Doppelunterschrift) Sie sind mit einer kurzen Begründung zu versehen. Antragsberechtigt sind alle in Artikel 3 der Statuten bezeichneten Mitglieder.
Die Anträge sind zuhanden des Vorstandes von Rassegeflügel Schweiz an den Präsidenten
Martin Wyss
Rainstrasse 55
5013 Niedergösgen
zu senden.
Präsident, Martin Wyss
Sekretärin, Gabi Maurer