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Änderungen bei der CAE-Blutkontrolle
 

Nachdem bereits seit einigen Jahren Ziegenbestände, die amtlich als CAE-frei anerkannt waren, nur noch stichprobenmässig auf CAE überprüft wurden, ergibt die im letzten Jahr in Kraft getretene Änderung der Eidgenössischen Tierseuchenverordnung ab diesem Jahr neue Bestimmungen.

Neu muss bei den Ziegenbeständen nur noch alle vier Jahre eine serologische Untersuchung durchgeführt werden. Gemäss BVET sollte jeder Kanton jährlich einen Viertel seiner Ziegenbetriebe testen. Neue Ziegenbestände dagegen müssen rascher beprobt werden. Ziegenbestände, die bisher amtlich als CAE-frei galten (die bis anhin vom BGK eine Bestätigung erhielten, dass sie den Status N als CAE-frei besitzen), gelten ab sofort und ohne Frist amtlich anerkannt als CAE-frei. Sie erhalten 2008 und in Zukunft keine besondere schriftliche Bestätigung mehr. In Fällen, in denen eine amtliche Bestätigung unabdingbar ist, z.B. Ausstellungen, liefert das kantonale Veterinäramt dem Veterinäramt des Ausstellungskantons eine Liste der gesperrten und amtlich nicht CAE-freien Betriebe. Alle nicht amtlich als CAE-frei anerkannten und die wegen CAE gesperrten Ziegenbetriebe werden weiterhin jährlich untersucht.
 
Zuchtböcke jährlich obligatorisch
 
Die wichtigste Neuerung betrifft die Geissböcke. Neben der Stichprobe (CAE-freie Betriebe) und der Überprüfung der gesperrten Ziegenbestände sind Zuchtböcke jährlich serologisch zu untersuchen. Die Tierhaltenden haben diese jeweils dem Kontrolltierarzt bzw. der –tierärztin im Frühjahr zur Beprobung zu melden. Diese Blutuntersuchungen gehen, wie bisher, zu Lasten des kantonalen Veterinäramtes. Weitergehende Informationen erhält man unter: www.bvet.admin.ch
 
Peter Schoepfer