Erster Fall von Vogelgrippe im Kanton Bern

Am 4. November 2025 ist in der Gemeinde Vinelz (BE) bei einem Wildvogel (Graugans) das in Europa bereits weit verbreitete Vogelgrippevirus nachgewiesen worden. Um eine Weiterverbreitung des Virus zu verhindern, erlässt das BLV am 6. November 2025 eine entsprechende Verordnung. Sie gilt bis Ende März 2026. Das BLV ruft alle Geflügelhalterinnen und -halter dazu auf, die vorgegebenen Präventions- und Biosicherheitsmassnahmen konsequent umzusetzen.

Beobachtungsgebiet:

Aufgrund dieses Falls werden gemäss der neuen Verordnung des BLV Beobachtungsgebiete eingerichtet. Diese umfassen aktuell in einem drei Kilometer breiten Streifen die Ufer von Bielersee (einschliesslich Zihlkanal), Murtensee und Neuenburgersee (einschliesslich Broye-Kanal).

Massnahmen in den betroffenen Beobachtungsgebieten

In den festgelegten Beobachtungsgebieten gelten besondere Schutz- und Hygienemassnahmen, um eine Weiterverbreitung des Virus zu verhindern. Geflügelhaltende mit 50 oder mehr Tieren müssen insbesondere sicherstellen, dass ihre Tiere keinen Kontakt zu Wildvögeln haben und die in der Verordnung festgelegten Biosicherheitsmassnahmen umsetzen. Dazu gehören etwa die getrennte Haltung von Hühnern, Enten, Gänsen und Laufvögeln sowie Zugangsbeschränkung und Hygienemassnahmen bei Stallarbeiten.

 

 

Link zur Seite des BLV

Verordnung des BLV über Massnahmen zur Verhinderung der Weiterverbreitung der Aviären Influenza