Archiv

Beim Erteilen des Sachkundenachweises wurde zum Teil fälschlicherweise drauf hingewiesen, dass dies eigentlich nicht möglich wäre. Zusätzliche Abklärungen beim Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (BLV) haben jetzt aber Klarheit ergeben, dass es keine expliziten gesetzlichen Vorschriften mehr gibt, in denen steht, dass Tauben und Geflügel nicht im gleichen Raum ausgestellt werden dürfen.
Vorstand Kleintiere Schweiz