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Am 9. Juni 2012 findet in Belp die nächste Delegiertenversammlung von Rassetauben Schweiz statt. Anträge zuhanden der Delegiertenversammlung können bis zum 31. Dezember 2011 (Poststempel) eingereicht werden. Gemäss Art. 7 Abs. 3 der Statuten von Rassetauben Schweiz haben die Anträge schriftlich und formgerecht mit zwei Unterschriften zu erfolgen. Den Anträgen muss eine kurze Begründung beiliegen.

Antragsberechtigt sind alle Mitglieder gemäss Art. 3 der Statuten von Rassetauben Schweiz. Die Anträge sind an den Präsidenten von Rassetauben Schweiz zu senden: Paul Huber, Dorfwiese 1, 9305 Berg SG.

 

Vorstand Rassetauben Schweiz